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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | HRT statt FRT | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 825844 | ||
Datum | 19.12.2016 12:59 MSG-Nr: [ 825844 ] | 4320 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Holger S. Weil damit die Analge Ortsfest ist und als FRT einzustufen ist, Und für den Bertrieb eines FRT ist ein Besondere Antrag notwendig ist. Das ist richtig. Bei festen Funkanlagen muss geprüft werden ob eine ![]() Diesbezüglich hat sich die Rechtslage gegenüber dem Analogfunk nicht geändert. Auch für 4m-Feststationen gilt das. "Handelsübliche" 4m-Feststationen überschreiben sehr oft die 10Watt-EIRP-Grenze. Beispielrechnung: ![]() Quelle: DC4FS In diesem Beispiel werden folgende Eckdaten angenommen: - FuG 8b-1 mit 10 Watt fester (!) Ausgangsleistung - 10m Antennenkabel RG-213 - 4m-Groundplane-Antenne => 12,75 Watt äquivalente Strahlungsleistung Hier ist eine Standordbescheinigung erforderlich! Um das zu umgehen muss man auf max. 10 Watt äquivalente Strahlungsleistung runtergehen. Die Ausgangsleistung des FuG 8b ist fest auf 10 Watt eingestellt. Mögliche Lösungen: - eine Antenne mit weniger Antennegewinn verwenden - schlechteres Antennenkabel mit höhrer Dämpfung verwenden - längerers Antennekabel verwenden - Dämpfungsglied einbauen - (je nach Typ des FuG 8b dort Sendeleistung runterdrehen, dann entspricht das FuG nicht mehr der Norm) nun zurück zum Digitalfunk Dort sieht es etwas anders aus. Die Funkgeräte senden mit weniger Leistung. Die Verluste im Antennenkabel sind höher. Aber es gibt da Antennen mit höheren Gewinn. => beim Aufbau einer festen Digitalfunkanlage sauber arbeiten und dieses entsprechend den Vorgaben einrichten. Falls notwendig dann doch eine Standortbescheinigung erstellen lassen. Verstösse gegen die oben aufgeführten Regeln können u.U. sich negativ auf den Geldbeutel des Verantwortlichen auswirken. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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