Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 825835 |
Datum | 19.12.2016 09:13 MSG-Nr: [ 825835 ] | 3590 x gelesen |
Infos: | 18.12.16 FW-Forum: Heckwarnanlagen verboten 18.12.16 SFS-W: "Verkehrsabsicherung für Einsatzstellen der Feuerwehr" 17.12.16 FW-Forum: Aufschrei mit Zeitzünder, war: Änderung der StVZO
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Straßenverkehrsordnung
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Straßenverkehrsordnung
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Geschrieben von Oliver B.Somit ist mir total egal was im 45er steht - solange ich hoheitliche Aufgaben dringend abarbeite.
Dumm nur, dass Gerichte dies ein klein wenig anders sehen (u.a. VGH Mü unter Az. 11 CS 05.987))
Der § 35 StVO befreit lediglich die dort genannten Institutionen von ihren Pflichten (BGHZ 63, 327); verleiht aber keine Befugnis für die Genannten, z.B. durch Aufstellung von Verkehrszeichen- oder -einrichtungen eine Straße zu sperren.
Erlaubt § 35 Abs. 1 StVO aber jedenfalls keinen "finalen" Eingriff in die Rechtsstellung Dritter, so scheidet diese Vorschrift als Rechtsgrundlage für den Erlass von Maßnahmen aus, durch die anderen Personen "Rechtsbefehle" erteilt werden. Da Vorschriftszeichen im Sinne von § 41 StVO derartige Rechtsbefehle beinhalten, können sie nicht auf der Grundlage des § 35 Abs. 1 StVO aufgestellt werden.
Wenn, kannst du dich allenfalls auf § 16 OwiG berufen und hoffen, das im Rahmen des Opportunitätsprinzips bei deiner OWi durch das Aufstellen oder die Verwendung von Verkehrszeichen auf die Verfolgung verzichtet wird.
Grüße
Udo Burkhard
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Geändert von Udo B. [19.12.16 09:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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