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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrslenkung durch Feuerwehr illegal! | 21 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 825831 | ||
Datum | 19.12.2016 00:40 MSG-Nr: [ 825831 ] | 3956 x gelesen | ||
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Hallo, ich bin zwar kein Hesse, denke aber die ziehen §69 (1) aus dem Hut, ist mir aber auch egal. Bzgl. Verkehrslenkung ist mir das auch egal - weil ich unter bestimmten Bedingungen rechtmäßig das Gesetz nicht einhalten muss. "§ 35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist." Somit ist mir total egal was im 45er steht - solange ich hoheitliche Aufgaben dringend abarbeite. Grüße Olli | ||||
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