Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Kalte Übungseinrichtungen | 11 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825092 |
Datum | 23.11.2016 12:23 MSG-Nr: [ 825092 ] | 5824 x gelesen |
Infos: | 22.08.17 TCRH Training Center Retten und Helfen 20.03.17 Disaster City Rexas 20.03.17 FW-Forum: Das ist mal ein Trainingsgelände... 27.11.16 FW-Forum: Übungen bei Bundeswehrs
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Landesfeuerwehrschule
Guten Tag
In der Überarbeitung der Normenreihe DIN 14097 zu " Brandübungsanlagen " wird im Teil 5 der Begriff " Kalte Übungseinrichtungen " benutzt. Ich gehe davon aus, dass damit an eine Übungsanlage wie beispielsweise an der LFS-BaWü gedacht wird. Dazu wird noch die die Notwendigkeit wird noch die Notwendigkeit geprüft.
Besteht die Notwendigkeit derartige Übungsanlagen zu normieren, oder reicht es aus wenn Rahmenvorschriften z.B. bezüglich UVV etc. erstellt werden ?
Mittlerweile gibt es ja eine ganze Reihe solcher Übungsanlagen verschiedenster Art und Zielsetzung an den LFS, bei großen FW/WF oder privat betrieben.
Interssant im Entwurf auch dere Satz:
Enge Brandobjekte wie Schiffe, Panzer usw. werden eventuell mit aufgenommen.
Für Schiffe gibt es bereits ein MÜB-Schiff, Übungs-Flugzeuge gibt es auch etliche, wie siehts mit Panzern aus ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 23.11.2016 12:23 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) | |