Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 824873 |
Datum | 14.11.2016 15:14 MSG-Nr: [ 824873 ] | 3132 x gelesen |
Infos: | 13.12.12 Lauffeuer: Artikel zum Bundeskinderschutzgesetz 13.12.12 DBJR: Arbeitshilfe Bundeskinderschutzgesetz
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Zwar nicht Feuerwehr, aber in den Vereinen/ Behörden/ Bildungsträgern so üblich:
alle, die über 14 und mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen sich das erweitere Führungszeugnis holen. Üblicher weise wird von den Sportverbänden empfohlen bei allen Teilnehmern einer Jugendgruppe das Zeugnis einzuholen, wenn auch unter 14 Jährige in dieser sind.
Auf die Gebühren wird regelmäßig verzichtet, wenn man es anspricht und einen Vierzeiler des Vereines dabei hat. Bei Behörden geht das wohl so nicht. Unsere Kindergärtnerinnen, und auch ich im Lehrdienst, mussten das bei Einstellung selbst bezahlen. Für einen Bildungsträger musste ich dagegen nix zahlen.
Das Zeugnis muss eine Benannte Person des Vereines sich zeigen lassen, der das dann auf einer Liste führt. Ein Kopieren bzw. einbehalten ist nicht gestattet.
Eine interessante Fragestellung ist, ob ein 14 Jähriger, bei dem Einträge im Führungszeugnis sind, überhaupt Teil einer Jugendgruppe sein kann. Es gibt rechtliche Gründe dagegen und Erzieherische Gründe dafür. Ich halte es aber für noch fraglich wenn ich nicht immer in jeder Sekunde meine Aufsichtspflicht unmittelbar wahrnehmen kann. Damit kann ich nicht Alters gerecht erziehen.
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