Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | GPA NRW hinterfragt hauptamtliche Wache in Waltrop (Kreis RE) | 24 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 824587 |
Datum | 02.11.2016 16:52 MSG-Nr: [ 824587 ] | 5155 x gelesen |
Infos: | 02.11.16 Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Stadt Waltrop 2015-2019
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Jürgen M.Auch wenn ein Teil der 43 Mitarbeiter im Rettungsdienst beschäftigt sind ist das ein stolze Anzahl von hauptamtlichen Kräfte.
Das sehe ich anders.
43 Personen können (wenn alle im 24h-Dienst arbeiten) ziemlich genau 10 Funktionen besetzen.
Selbst wenn "Rettungsdienst und Krankentransport" nur die Besetzung von jeweils einem RTW, KTW und NEF bedeutet, so sind das doch immerhin 5 Funktionsstellen.
Dann bleiben ebenfalls noch 5 Funktionsstellen für den Brandschutz, und damit eigentlich schon zu wenig für einen eigenständigen Ersteinsatz?!
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