Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | GPA NRW hinterfragt hauptamtliche Wache in Waltrop (Kreis RE) | 24 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 824585 |
Datum | 02.11.2016 16:45 MSG-Nr: [ 824585 ] | 4656 x gelesen |
Infos: | 02.11.16 Entwurf Brandschutzbedarfsplan der Stadt Waltrop 2015-2019
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Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Guten Tag
Geschrieben von Jürgen M.
machen die dann auch Rettungsdienst?
Wenn, wie erwähnt, es dort 43 HA-Feuerwehrangehörige gibt, wäre mal interessant zu wissen, wie viele von dieser FW-Anhörigen in FW-Einsatz- und Rettungsdienst eingesetzt werden. Oder es darunter nur für den RD eingestelle Mitarbeiter -z.B. Angestelle llas RS, RA oder Nortfall-San- gibt ?
wenn ich mir überlege das ich in einer Stadt mit 26.000 Einwohner lebe und wir "nur" zwei hauptamtliche Kräfte ( Kommandant + Gerätewart )
Wir freuten uns über den 3. Mann ;-)))
hauptamtlichen Wachen in solchen kleinen Städte.
Solche kleinen HA-Wachen scheinen in Nordwest- und Ostdeutschland verbreiteter als in Süddeutschland zu sein. Wobei jetzt hier aber Mittetstädte so ab 50.000 EW ( z.B. Speyer, Worms ) stark in HA-Personalbereich aufgestockt wird.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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