Geschrieben von Dirk B.Genau. Die Pol reklamiert in Ihren populistischen Darstellungen immer eine Versorgung wie mit dem Handy, vor allem auch in Gebäuden, U-Bahnen, Tunneln usw.. Da es für die Pol. vermutlich in keinem Bundesland eine Rechtsgrundlage gibt, von Sonderliegenschaften wie Flughäfen mal abgesehen, eine Gebäudefunkanlage zu fordern, versuchen die jetzt über den Brandschutz an das Netz angebundene Zellen durchzusetzen. Hauptnutzer in solchen Objekten ist dann aber die Pol. die min. einmal täglich wegen Ihrem obligatorischen Ladendieb unterwegs ist, brennen tut es eher selten. Und dann heisst es wieder der Brandschutz verteuert das Bauen unverhältnismässig.....
Ich weiß ja nicht, wie wo anders die Gebäudefunkanlagen funktionieren, aber bei uns in der Uni ist die an die Brandmeldeanlage gekoppelt, d.h. erst bei Auslösung der BMA fährt die Anlage hoch. DA hat die Pol im Normalfall also auch nichts von.
Übrigens ist die Anlage noch auf 2m, weil das Land dem Bauherren (auch das Land) gesagt hat, das der Einsatzstellenfunk auf nicht absehbarer Zeit in Nds auf 2m bleibt. Im Moment werden bei Umbauarbeiten auch die alten Gebäude mit Gebäudefunkanlagen nachgerüstet, natürlich auch auf 2m. Da soll jetzt die Kommune kommen und eine Umrüstung auf Digitalfunk fordern? Bis der Rechtsstreit ausgefochten ist, gibt es schon den Nachfolger für Digitalfunk.
Gruß
Heinrich
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