Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzgeräte für Kleine | 19 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 823283 |
Datum | 14.09.2016 22:33 MSG-Nr: [ 823283 ] | 2933 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
hallo,
Geschrieben von Florian B.Und es als AGT in Lauerstellung schon dran scheitert das der PA "zu groß" ist, wie sieht es dann mit der Ausübung anderer Aufgaben unter PA aus?
diese Frage stellt sich doch schon deutlich vorher:
- bei der G26-Untersuchung
Gibt es da nicht Vorgaben zur Körpergrösse?
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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