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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 823224 | ||
Datum | 12.09.2016 15:23 MSG-Nr: [ 823224 ] | 5354 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. Für die Fw heißt der Regelumfang FwDV 3 bzw. 100 (früher 3, 4, 5 und 12) ggf. ergänzt um die spezielleren FwDV. Hallo Uli, für die Feuerwehr ist das soweit auch klar. Geschrieben von Felix Es gibt höchstens drei EinsatzAbschnittsleiter, aber immer nur einen Einsatzleiter! Und den stellt nun mal die Feuerwehr. Felix hat aber von einem organisationsübergreifenden Einsatzleiter geschrieben und das ist in einigen Bundesländern absolut falsch. Da gibt es für die jeweiligen Fachbereiche einen Einsatzleiter und jeder handelt im Rahmen seiner Gesetzesgrundlage. Die Einsatzleiter sind sich gegenseitig nicht weisungsbefugt. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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