| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823216 |
| Datum | 12.09.2016 13:43 MSG-Nr: [ 823216 ] | 5385 x gelesen |
Einsatzleiter
Geschrieben von Thomas M. idealerweise ergibt sich das aus der Zusammenarbeit in der EL, im täglichen Einsatz; weil wir miteinander reden. Und genau das ist der Punkt auf den es herausläuft. Es muss miteinander geredet werden.
Und die überwiegenden Länderregelungen, von Hessen mal abgesehen (und selbst dort suggeriert die Formulierung des § 42 Abs. 2, dass eigenständige Polizeimaßnahmen nebenher laufen können) führen dazu, dass dieses "Miteinander reden" nunmal ein Reden auf gleicher Augenhöhe ist.
Mit der Konsequenz, dass die Ansicht, der FW-Einsatzleiter wäre der einzige, und damit allen anderen übergeordnete und weisungsbefugte (und verantwortliche...) Chef im Ring, in den meisten Lagen eben einfach falsch ist.
Und natürlich auch mit der Konsequenz, dass es in Einzelfällen da durchaus auch mal zu Meinungsverschiedenheiten kommen kann, die rein aus rechtlicher Sicht nicht einfach mit einer Weisungsbefugnis geklärt werden können. Wirklich viele derartige Fälle sind bislang wohl nicht überliefert (hier der vielleicht bekannteste), in den meisten Fällen klappt das Miteinanderreden halt einfach. Der Rest erfordert dann halt mal etwas mehr Überzeugungsarbeit und Argumente, irgendeiner muss mal was zurückstecken, oder wie in Traben-Trarbach damals verdreschen ein paar Schaulustige die Polizei und es läuft wieder ;-)
Dieses "Miteinanderreden" findet sich in den Brandschutzgesetzen mitunter auch wieder, wenn eben von "gegenseitigem Einvernehmen" die Rede ist, oder "gemeinsame Einsatzleitung" konstruiert werden geht es praktisch um nichts anderes als den gesetzlichen Ausdruck von der Erwartung, dass vor Ort einfach mal miteinander gequatscht wird.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| | 11.09.2016 15:12 |
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Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde | |