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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 823207 | ||
Datum | 12.09.2016 11:25 MSG-Nr: [ 823207 ] | 5712 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Die Polizei kann das Risiko an Einsatzstellen nicht beurteilen? Nein kann sie nicht Der Streifenbeamte kann nicht mehr machen als jeder andere Ersthelfer und erst wenn wir mit unserer Arbeit fertig sind beginnt ihre Zuständigkeit, denn sie können weder Personen aus dem Fahrzeug schneiden noch Verletzte versorgen oder den Austritt von Schadstoffen bekämpfen und all das ist wesentlich Zeitkritischer als die Unfallaufnahme, hat also Vorrang. Ich bin übrigens immer noch am Unfallfahrzeug, es geht mir nicht um Verkehrsabsicherung oder Unfallspuren. Das viele Abläufe zeitnah oder auch parallel ablaufen ist klar, es wäre jedoch ...tödlich wenn die Polizei ihre Unfallaufnahme abarbeitet und uns nicht an die Fahrzeuge/Patienten lassen dürfe weil wir zB Unfallspuren vernichten würden. Hier muß und steht ganz klar die FW in der 1. Reihe. im Gegensatz dazu dürfen wir der Pol sehr wohl sagen das "dieser Bereich" nicht sicher ist und deshalb nur mit zB CSA betreten werden darf. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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