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| Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge |
| Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 823205 |
| Datum | 12.09.2016 10:20 MSG-Nr: [ 823205 ] | 5974 x gelesen |
Polizei
Feuerwehr
Verkehrsunfall
Einsatzleiter
Ich versuch mal zu antworten.
Wo liegt eigentlich das Problem, wenn Ihr bei der von dir geschiderten Lage Abschnitte bildet, so sei euch das unbenommen. Aber du implementierst in deiner Antwort auf mein Posting das wir in Sachsen das immer so machen. So verstehe ich es zumindestens.
Also hier in Sachsen haben wir es uns angewöhnt an der ES auch mit RD/Pol zu reden.
Weswegen sollte die Pol weiter FW anfordern, wenn sie einen ASP vor Ort haben. Das gleiche gilt für den RD. Eventuell ist das ja in anderen BL anders.
Teilt ihr bei einem VKU die ES nicht in Aufgabenbereiche ein ohne gleich Abschnitte zu bilden.
Nochmal zum §49 SächsBRKG. Alle die EL sein können kommen aus der FW. Auch der leitende Notarzt untersteht, außer bei mediz. Fragen der/dem EL. Und wenn du den §49 erwähnst, dann hättest du anhand deines Beispiels doch mal aufdrösseln können.
Hast du aber nicht gemacht. Also wenn du auf Paragraphen rumreitest, solltest du sich auch anwenden.
Wenn du ehrlich bist, ist dein Beispiel etwas misslungen.
Hier der §49 zum nachlesen
"
§ 49 SächsBRKG Einsatzleitung
(1) Bei Bränden, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen führt die Einsatzleitung den Einsatz vor Ort. Der Einsatzleitung obliegt am Einsatzort die
1.
Führung der Einsatzkräfte,
2.
Auswahl und Anordnung der Einsatzmaßnahmen,
3.
Anforderung von Einsatzkräften und -mitteln.
Ihr sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich eingesetzten Einsatzkräfte unterstellt.
(2) Die Einsatzleitung übernimmt die Gemeindefeuerwehr des Schadensortes, bis zu ihrem Eintreffen die zuerst am Einsatzort eintreffende Feuerwehr. Beim gemeinsamen Einsatz von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr im eigenen Gemeindegebiet übernimmt die Berufsfeuerwehr die Einsatzleitung. Wenn die Gemeindefeuerwehr in einem Betrieb oder einer Einrichtung mit Werkfeuerwehr eingesetzt wird, übernimmt die Werkfeuerwehr die Einsatzleitung. Die Einsatzleitung kann einem Kreisbrandmeister nach § 24 Abs. 1 oder nach § 24 Abs. 3 übertragen werden.
(3) Überwiegen die technischen Einsatzmittel einer Feuerwehr im erheblichen Maß die der anderen Feuerwehren am Einsatzort, kann diese Feuerwehr abweichend von Absatz 2 die Einsatzleitung übernehmen.
(4) Die Einsatzleitung soll zu ihrer Unterstützung fachlich geeignete Personen hinzuziehen.
(5) Bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten und bei Großschadensereignissen veranlassen die Träger des Rettungsdienstes die Bildung einer Rettungsdiensteinsatzleitung am Einsatzort. Sie besteht aus dem Leitenden Notarzt, dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst und dem erforderlichen Hilfspersonal. Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst unterstützt den Leitenden Notarzt. Der Leitende Notarzt untersteht, außer in medizinischen Fragen, der Einsatzleitung."
Gruß
Uwe
man(n) lernt nie aus
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| | 11.09.2016 15:12 |
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Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde | |