| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823199 |
| Datum | 11.09.2016 23:55 MSG-Nr: [ 823199 ] | 6072 x gelesen |
Feuerwehr
Einsatzleiter
Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz
Geschrieben von Thomas M.erforderlichen Abwehrmaßnahmen werden () durch die Gemeinde bestellten Einsatzleiter/in geleitet Den wichtigen Teil hast du an der Stelle weggelassen: "Die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen..."
Folge: Wer an einer Einsatzstelle Aufgaben nach anderen Gesetzen erfüllt, untersteht nicht dem BHKG-Einsatzleiter.
Geschrieben von Thomas M. Und wenn sich das nicht geädert hat steht der Schutz der Einsatzkräfte ganz oben auf der Prioritätenliste, dann kommen unser Unfallopfer vor den Sachwerten/Umweltschutz und erst wenn das alles sauber abgearbeitet ist darf die Polizei Anspruch erheben Spuren und Beweise zu sichern. Alleine deshalb ist es logisch das die FW den schwarzen Peter der EL bekommt, denn niemand anders kann das Risiko für die Einsatzkräfte beurteilen. Die Polizei kann das Risiko an Einsatzstellen nicht beurteilen? Und muss mit ihrer Arbeit warten, bis der FW-Einsatzleiter ihnen gnädig ist? Sorry, das ist so pauschal Quatsch. Genau das hatte man wohl auch im Sinn, als man im BHKG nochmal extra erwähnen wollte, dass die Polizei nach ihrer eigenen Rechtsgrundlage eigene Aufgaben wahrnimmt, § 34 Abs. 3. Wo dort witzigerweise auch extra die Amtshilfe nach VwVfG erwähnt wird: Das wäre gar nicht möglich, wenn da irgendein Weisungsverhältnis bestehen würde, denn das schließt nach § 4 Abs. 2 VwVfG eine Amtshilfe von vornherein aus.
Geschrieben von Thomas M.Weil miteinander immer besser ist Richtig, und deshalb dann § 34 Abs. 4 BHKG: Maßnahmen der Einsatzleitung, der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im gegenseitigen Einvernehmen angeordnet oder aufgehoben werden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| | 11.09.2016 15:12 |
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Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde | |