| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Einsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde | 71 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823196 |
| Datum | 11.09.2016 22:36 MSG-Nr: [ 823196 ] | 6105 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Einsatzleitwagen
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungshubschrauber
Einsatzleiter
Rettungsdienst
Feuerwehr
Ich stelle mir das gerade mal praktisch vor: Verkehrsunfall, 1 PKW gegen Baum, 1 Patient eingeklemmt.
FW: örtlich mit TSF, überörtlich mit ELW, HLF, RW
RD: RTW, RTH
POL: 2 Streifenwagen
Drei Abschnitte? Drei Abschnittsleiter? Einsatzaufträge von FW-EL an POL? Eigenmächtige Nachalarmierungen sind o.k, solange das Einsatzmittel nicht exklusiv dem EL vorbehalten ist (und welche sollten das sein, RD und POL könnten doch problemlos auch weitere FW anfordern)?
Grau ist alle Theorie... (im § 49 des SächsBRKG ist ja auch hübsch geschrieben, wer da alles Einsatzleitung sein könnte)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| | 11.09.2016 15:12 |
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Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde | |