Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 823182 |
Datum | 11.09.2016 15:15 MSG-Nr: [ 823182 ] | 5794 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Sebastian A. Bei uns gibt es eine AAO welche durch die Feuerwehren festgelegt werden! So weit sind die Bayern auch schon ;-) Bzw. so ähnlich. Es gibt landesweit eine Aufstellung, was bei welchem Stichwort alarmiert werden soll, und zwar nicht bezogen auf Fahrzeuge, sondern Einsatzmittel wie Rüstsätze, Löschwassermenge etc. Hier auf Seite 28 erkennt man was bei so einem Stichwort alles in Gang gesetzt werden soll. Aufgeteilt auf die gängigen Fahrzeuge und Fuhrparkzusammenstellungen rollt dann natürlich so einiges.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 09.09.2016 12:25 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 09.09.2016 12:55 |
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., Stuttgart  | |