Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde #
| 26 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 823148 |
Datum | 09.09.2016 15:44 MSG-Nr: [ 823148 ] | 8924 x gelesen |
Feuerwehrmann
Persönliche Schutzausrüstung
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1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Dazu gibt es von meiner Seite eine enschliche und eine fachliche Kommentierung:
Menschlich:
Solche Reaktionen wecken bei mir den Verdacht, dass sich da Spannungen entladen haben, die (unterschwellig?) schon lange bestanden haben könnten. Man hätte das Thema auch ganz anders lösen können als so vor-Ort. Stichwort : "menschliches Fingerspitzengefühl"
Die "Petze" als FM die mit den Stein ins Rollen gebracht hat möchte ich mal fragen ob sie selber immer zu 100% alles richtig gemacht hat.
Fachlich (als Sicherheitsingenieur):
PSA schützt vor den Gefahren an der Einsatzstelle - das ist ihre Aufgabe. Daher zuerst die Frage, welche Gefahren an der Einsatzstelle vorliegen. Zweitens die Riskobewertung (nach Nohl). Drittend daraus abgeleitet die Entscheidung, welche PSA erforderlich ist. - Soweit der formelle Prozess.
Und was für Gefahren lagen hier vor? Die Gefahren des ruhenden und fahrenden Verkehrs - nicht mehr für die betroffene Person. Kein Brandeinsatz, kein THL-Einsatz durch ihn mit Spreizer und Schere, keine Verletzungsgefahr an scharfen Kanten etc. Was benötigen wir also an PSA für eine -hier vorliegende - Tätigkeit der Verkehrsregelung (Originalartikel lessen!!)? Schnittfeste Kleidung? Nö! Brandschutzkleidung? Nö! Es reicht die Warnwestenfunktion und wünschenswert die Kenntlichmachung einer Funktion mit Verkehrsregelungsbefugnis.
Damit war der KBM funktionsbezogen für die hier vorliegende geringfügige Verkehrsleittätigkeit ausreichend mit Helm und Überjacke ausgerüstet.
Wenn dann eine solche Reaktion vom KBR kommt - von dem ich erwarte, dass er den Umfang der objektiv gebotenen PSA auf Grund der Tätigkeit beurteilen können muss - tippe ich sehr stark auf persönliche Konflikte im Hintergrund. Ein kamaradschaftlicher Hinweis - zieh' Dir bitte eine passende lange Hose an, wenn Du noch länger vor-Ort bist hätte völlig ausgereicht.
Und was für eine lange Hose ware den von der erforderlichen Schutznotwendigkeit passend gewesen? 3-lagig zur Brandbekämpfung? Überhose(einlagig)? Tagesdiensthose im Feuerwehrlook? Der älteste Fetzen einer Baumwollhose im Feuerwehrlook ware völlig ausreichend gewesen um die optischen Anforderungen zu erfüllen!!!!!!
Fazit:
Ich plädiere dafür gelegentlich auch mal das Gehirn einzuschalten, wenn es um die Frage nach der richtigen PSA im Feuerwehreinsatz geht. Sind wir doch mal ehrlich: leichter Vegetationsbrand im Hochsommer im Wald, Flammenhöhe ca. 30cm, etwas Rauch.... ist da 3lagige Hose, Überjacke und PA zu 100% erforderlich? Ich vermute mal, der Führungsdienstgrad hätte tendentiell darauf ohne Nachdenken bestanden...wie hier bei dem Fall der optisch unschönen kurzen Hose.
Wozu unreflektiertes Runterbeten von PSA-Vorschriften führt, kann man im Beruf bisweilen auf Baustellen sehen. Weil Helmpflicht etc. besteht, sitzt der Techniker in der klimatisierten Warte am PC mit Sicherheitsschuhe, Warnweste, Schutzbrille und Helm vor dem PC...
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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Geändert von Volker L. [09.09.16 15:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 09.09.2016 12:25 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 09.09.2016 12:55 |
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., Stuttgart  | |