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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr Hydrantenschild - war: Kennzeichnung Förderleistung Löschwasserbrunnen | 26 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 823050 | ||
Datum | 06.09.2016 14:54 MSG-Nr: [ 823050 ] | 2639 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas W. auf welcher Basis? Je nachdem wo und woran das Schild angebracht wurde im öffentlichen Raum, ist auch das Aufhängen schon nicht rechtmäßig. Sachbeschädigung würde ja nur dann vorliegen, wenn man das Schild wirklich beschädigt aber davon war nicht die Rede. Stellt sich eher noch die Frage, was man anschließend damit macht, das könnte dann Diebstahl sein wenn man es mitnimmt. Der einfache Weg wäre, es auf der Verwaltung oder bei der Polizei mit einem entsprechenden Hinweis abzugeben, dann ist es auch kein Diebstahl, da man sich die Sache nicht aneignen wollte. | ||||
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