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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaEX geschützter E Lüfter3 Beiträge
AutorMalt8e G8., Leverkusen / NRW822974
Datum04.09.2016 13:19      MSG-Nr: [ 822974 ]1158 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Stephan K.Jetzt ist meine Frage ob ich den beim Elektriker überprüfen lassen kann und wieder in Betrieb nehme ,oder dadurch dass er Ex geschützt ist eine spezielle evtl auch regelmäßige Überprüfung durchführen lassen muss ?

Der Lüfter muss, wenn er in Ex-Bereichen eingesetzt werden soll, alle 3 Jahre wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden (siehe Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 2, Abschnitt 3, 5.2).
Bei einem Lüfter ist neben dem elektrischen auch der mechanische Teil zu prüfen.

Grüße

Malte

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 03.09.2016 17:54 Step7han7 K.7, Heddesheim
 04.09.2016 09:42 Herb7ert7 S.7, Ubstadt-Weiher
 04.09.2016 13:19 Malt7e G7., Leverkusen

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