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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | EX geschützter E Lüfter | 3 Beiträge | ||
Autor | Malt8e G8., Leverkusen / NRW | 822974 | ||
Datum | 04.09.2016 13:19 MSG-Nr: [ 822974 ] | 1158 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Stephan K. Jetzt ist meine Frage ob ich den beim Elektriker überprüfen lassen kann und wieder in Betrieb nehme ,oder dadurch dass er Ex geschützt ist eine spezielle evtl auch regelmäßige Überprüfung durchführen lassen muss ? Der Lüfter muss, wenn er in Ex-Bereichen eingesetzt werden soll, alle 3 Jahre wiederkehrend durch eine befähigte Person geprüft werden (siehe Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 2, Abschnitt 3, 5.2). Bei einem Lüfter ist neben dem elektrischen auch der mechanische Teil zu prüfen. Grüße Malte | ||||
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