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Leiter der Feuerwehr
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAustritt von Führungskräften8 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822942
Datum02.09.2016 15:56      MSG-Nr: [ 822942 ]2070 x gelesen

Geschrieben von Heinrich B.Du weist schon, das es sich um NRW handelt und da der Leiter der Feuerwehr das sagen hat?
Im übrigen steht im Gesetz nicht drin, wie eine "Kündigung" bei der FF zu erfolgen hat (Schriftlich? Mündlich? Fristen?). Ich vermute mal, das es für so etwas eine Satzung o.ä. gibt.


Dafür gibt es in NRW die Laufbahnverodrnung. Die legt fest:

(3) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr scheiden aus dieser aus
a) durch Tod,
b) durch Austrittserklärung oder
c) wenn sie gemäß § 19 Abs. 2 d dieser Verordnung aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden.


Das klingt für mich in der Tat so, dass man durch einseitige Erklärung (ohne die Notwendigkeit der Zustimmung des Empfängers bzw. des LdF) dann zum Zivilisten wird. Da auch keine Schriftform verlangt wird, sehe ich (für NRW!) keine Grundlage die kritisierte Aussage für falsch zu halten.

(Eine Ausnahme sehe ich nur nach §11(3) BHKG für die LdF und ihre Stellvertreter)

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