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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 822795 | ||
Datum | 28.08.2016 16:37 MSG-Nr: [ 822795 ] | 5911 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian H. Bei uns wird darauf hingewiesen, daß dieser Einsatz kostenpflichtig sein kann und dies später von der Verwaltung geregelt wird. Dafür muß der Auftraggeber ein mitgeführtes Formular unterschreiben. Hallo Christian, dann ist es aber ein Freiwilliger Einsatz (zumindest aus bayerischer Sicht). Oder man lässt sicherheitshalber unterschreiben und hat anschließend alle Optionen offen :-). Bei einem Pflichteinsatz unterschreibt er nix und muss trotzdem zahlen. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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