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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keller auspumpen - darf die Feuerwehr überhaupt tätig werden? | 26 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 822757 | ||
Datum | 27.08.2016 11:29 MSG-Nr: [ 822757 ] | 7804 x gelesen | ||
Geschrieben von Ralf M. vollgeflaufenen Keller (5cm hoch) Ich würde die "5cm" raus der Klammer in die Überschrift setzten, denn eine allgemein gültige Antwort gib es immer nur für den einen benannten Fall. In diesem Sinn sind 5cm Wasser eher selten ein Einsatzgrund, wohl aber nett gegenüber dem Bürger was dann im Einzellfall -also wenn nur ein Haus betroffen ist- auch wichtig ist. Möglich aber auch das man mit der "TS" Haus Nr.2 leer gepumpt hat und nun zu Nr.4 weiter geht, hier kann man nun mit Wasserschieber, Beseb und Tauchpumpe in Nr.2 die o.g. 5cm Wasser abpumpen anstatt mit 1/8 die TS zu überwachen. Beeindruckend finde ich immer wieder Bilder aus Überschwemmungsgebieten in denen die FW versucht die Räumlichkeiten "Besenrein" und "Wichtrocken" zu hinterlassen. Sorry, aber ich schleppe bei Müller´s weder nasse Möbel aus dem Keller noch nehme ich hier den Wischmopp in die Hand. "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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