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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | wg. Geldmangel keine Geräteprüfung :-? | 7 Beiträge | ||
Autor | Norb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg | 822481 | ||
Datum | 13.08.2016 22:19 MSG-Nr: [ 822481 ] | 3415 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. das ist ein KLF-Th (Kleinlöschfahrzeug-Thüringen) Sachen gibts. Hat aber im Gegensatz zum KLF-RP scheinbar eine normale TS 8/8. Geschrieben von Sebastian K. Die KLF-Th haben überwiegend auch keine Staffelbesatzung, sondern ich meine 1/4. Gegeben den Zeitpunkt des ersten Erlasses dieser Richtlinie von 1994 erschließt sich mir die Sinnhaftigkeit von 1/4 nicht. Geschrieben von Sebastian K. im Rahmen der "Patenschaft" nach der Wende "abgeschrieben bekommen" Habt ihr in RLP in allen Städten über 30.000 EW eine hauptamtliche Staffel? Das steht in dieser Verordnung nämlich auch drin. Die Klasseneinteilung aus der ThürFwOrgVO dürfte in jedem Ort dieser Größe gegeben sein. Geschrieben von Sebastian K. Was ist denn ein Standardbrand? Da dachte ich leichtsinnigerweise, dass das bundesweit gleich sei, weil ich nicht nur aus BW, sondern auch aus Sachsen (auch "Patenschaft" nach der Wende), Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Unterlagen mit dem Begriff kenne. Ich möchte hier die LFS BW zititieren: Szenario S t a n d a r d b r a n d : Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei bzw. drei Ober geschossen, durch welchen Menschen in Obergeschossen unmittelbar gefährdet und deren bauliche Rettungswege verraucht sind. (Link zur Quelle) Abweichend von landesgesetzlichen Unterschieden halte ich dieses Szenario gerade in kleinen Orten für geeignet, um daran die Stärke der Feuerwehr zu bemessen. Brennen tut es in allen Bundesländern gleich und alles Andere, für das man eine solche FW holen könnte, ist nicht so zeitkritisch, dass man Beleuchtung und Musik braucht. Was den Link anbetrifft: Man wird nicht umhin kommen. Wo es gebietsmäßig hinführen wird, zeigt Mecklenburg-Vorpommern mit seiner letzten Kreis- und Gerichtsreform. Aber auch hier in BW schlägt auf dem Land die Demographie demnächst zu. Wie es auch immer kommen mag, man sollte den Fehler, der in BW ab Mitte der 60er Jahre gemacht wurde, nicht wiederholen. Damals wurden freiwillige Eingemeindungen mit vertraglichen Zugeständnissen (Schwimmbad,...) erkauft, die laut einem Gerichtsurteil für alle Zeiten gelten, auch wenn die damals verantwortlichen schon fast alle tot sein dürften. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Norbert P. [13.08.16 22:23] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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