Rubrik | Taktik |
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Thema | Bayern: Nutzung von TMO-Sondergruppen im Digitalfunk der Feuerwehr | 26 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern | 822454 |
Datum | 12.08.2016 14:00 MSG-Nr: [ 822454 ] | 2038 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Feuerwehr
Rettungsdienst
Rettungsdienst
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Integrierte Leitstelle
Feuerwehr
Kreiseinsatzzentrale (BAY)
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Jörn V.Pro Landkreis und Organisation (hier. Feuerwehr) gibt es genau zwei SoG Gruppen.
Hallo Jörn,
so nicht ganz richtig.
Die Sondergruppen stehen allen BOS zur Verfügung, werden aber fast ausschließlich durch die FW genutzt. Für den RD gibt es ja noch bevorzugt die nicht genutzten RD und BR Gruppen.
Jeder Landkreis hat 2 bevorzugte Sondergruppen. Das heißt aber nicht, daß bei Bedarf die anderen nicht genutzt werden dürfen wenn in den anderen Landkreisen nichts los ist. Muß halt mit der ILS abgestimmt werden.
Im Landkreis LL werden die beiden bevorzugten SoGr nicht vom Leiter UGÖEL verwaltet.
Sie können jederzeit benutzt werden. ( Regel bis zu 4 Stunden ) Durch Einsprechen prüfen ab die Gruppe frei ist und los gehts. Selbstverständlich nach Absprache mit der ILS.
Für große Sonderveranstaltungen wie die Ritterspiele oder das Ruethenfest werden TBZ Gruppen benutzt.
Ich denke, das mit ein wenig Funkdisziplin die FW Gruppe zwei Sondergruppen und ggf. die KatsGruppe für die KEZ in Landkreisen unserer Größe auch bei Flächenlagen doch ausreichend sind.
Ich empfehle den Abschlußbericht zum Fleetmapping der Arbeitsgruppe Einsatztaktik des ZRF-FFB mal durchzusehen.
Da steht das alles recht gut erläutert drin.
Gruß,
Thomas Kaiser
Funkbeauftragter FF Utting am Ammersee
Gruß vom Ammersee,
Thomas
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