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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Die Feuerwehr muss sich auf Ihr Kerngeschäft besinnen - war: Feuerwehr Schalksmühle appelliert ... | 55 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 822373 | ||
Datum | 10.08.2016 12:37 MSG-Nr: [ 822373 ] | 5010 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Harald S. Dann kann die Feuerwehr aber den Aufschaltungsvertrag einseitig kündigen. Spätestens dann wird der Betreiber richtig springen, wenn seine Betriebserlaubniss erlischt, oder seine Versicherung kräftig aufschlägt. das dürfe bei einer Firma wirksam sein. aber bei einem Altersheim? da möchte ich denjenigen bei der Gemeinde sehen der so was dann durchzieht. Wenn dann mal nach der Abschaltung wirklich was passiert ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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