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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBrandschutzbedarfsplan Kamenz - war: Hubsteiger als DLK - Ersatz ??3 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822276
Datum05.08.2016 13:23      MSG-Nr: [ 822276 ]1677 x gelesen
Infos:
  • 05.08.16 Beschlussvorlage des BSBP der Stadt Kamenz

  • hallo,

    interessant finde ich folgende Festlegungen:

    ...

    Im Betrachtungszeitraum des Brandschutzbedarfsplanes muss die Zusammenarbeit der
    Ortsfeuerwehren Kamenz-Stadt, Kamenz-Gelenau und Kamenz-Lückersdorf, sowie KamenzBernbruch,
    Kamenz-Deutschbaselitz und Kamenz-Zschornau-Schiedel intensiviert werden
    und so die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren im Betrachtungszeitraum
    zusammengeführt werden. Ziel ist es, die geringen personellen Ressourcen der
    Ortsfeuerwehren optimal nutzen zu können.

    Die Beibehaltung des Rendezvousverfahrens ist
    als günstigste Maßnahme für die Gewährleistung des Erreichungsgrades anzusehen.

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Rendezvousverfahrens sind dabei die Erfüllung
    folgender Rahmenbedingungen:

    1. Mindestens 8 gemeinsame Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehren Kamenz- Stadt,
    Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau, davon sind 6 dienstags und 2 freitags
    durchzuführen .Finden mehr als 8 gemeinsame Dienste statt, so ist das Verhältnis von 3
    zu 1 bei den weiteren Terminen einzuhalten.

    2. Mindestdienststärke bei den gemeinsamen Ausbildungsdiensten mit der Ortsfeuerwehr
    Kamenz-Stadt sind für die Ortsfeuerwehren Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau 6
    Kameraden. Das entspricht einer vollen Fahrzeugbesatzung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.

    3. Für die Ortsfeuerwehren Bernbruch, Deutschbaselitz und Zschornau-Schiedel ist ein
    jährlicher gemeinsamer Ausbildungsplan auf Basis des Rahmenausbildungsplanes zu
    erstellen und umzusetzen.

    4. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen ist von der Stadtwehrleitung quartalsweise zu
    überprüfen. Mit den Ortswehrleitungen ist das Quartal jeweils auszuwerten und
    Schwerpunkte der weiteren Umsetzung festzulegen.

    5. Mit dem Oberbürgermeister ist jährlich die Einhaltung der Vorgaben des
    Brandschutzbedarfsplanes auszuwerten und das weitere Vorgehen festzulegen. ...



    Da geht der Brandschutzbedarfsplan recht tief ins Detail.

    Macht aber da Sinn. Damit werden die Rahmenbedingungen für die enge Zusammenarbeit mit Qualitätssicherung festglegt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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     05.08.2016 08:10 Jens7 N.7, Ohorn Hubsteiger als DLK - Ersatz ??
     05.08.2016 08:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft  
     05.08.2016 09:36 Jens7 N.7, Ohorn
     05.08.2016 13:23 Jürg7en 7M., Weinstadt

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