hallo,
interessant finde ich folgende Festlegungen:
...
Im Betrachtungszeitraum des Brandschutzbedarfsplanes muss die Zusammenarbeit der
Ortsfeuerwehren Kamenz-Stadt, Kamenz-Gelenau und Kamenz-Lückersdorf, sowie KamenzBernbruch,
Kamenz-Deutschbaselitz und Kamenz-Zschornau-Schiedel intensiviert werden
und so die aktiven Angehörigen der Ortsfeuerwehren im Betrachtungszeitraum
zusammengeführt werden. Ziel ist es, die geringen personellen Ressourcen der
Ortsfeuerwehren optimal nutzen zu können.
Die Beibehaltung des Rendezvousverfahrens ist
als günstigste Maßnahme für die Gewährleistung des Erreichungsgrades anzusehen.
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Rendezvousverfahrens sind dabei die Erfüllung
folgender Rahmenbedingungen:
1. Mindestens 8 gemeinsame Ausbildungsdienste der Ortsfeuerwehren Kamenz- Stadt,
Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau, davon sind 6 dienstags und 2 freitags
durchzuführen .Finden mehr als 8 gemeinsame Dienste statt, so ist das Verhältnis von 3
zu 1 bei den weiteren Terminen einzuhalten.
2. Mindestdienststärke bei den gemeinsamen Ausbildungsdiensten mit der Ortsfeuerwehr
Kamenz-Stadt sind für die Ortsfeuerwehren Kamenz-Lückersdorf und Kamenz-Gelenau 6
Kameraden. Das entspricht einer vollen Fahrzeugbesatzung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
3. Für die Ortsfeuerwehren Bernbruch, Deutschbaselitz und Zschornau-Schiedel ist ein
jährlicher gemeinsamer Ausbildungsplan auf Basis des Rahmenausbildungsplanes zu
erstellen und umzusetzen.
4. Die Einhaltung der Rahmenbedingungen ist von der Stadtwehrleitung quartalsweise zu
überprüfen. Mit den Ortswehrleitungen ist das Quartal jeweils auszuwerten und
Schwerpunkte der weiteren Umsetzung festzulegen.
5. Mit dem Oberbürgermeister ist jährlich die Einhaltung der Vorgaben des
Brandschutzbedarfsplanes auszuwerten und das weitere Vorgehen festzulegen. ...
Da geht der Brandschutzbedarfsplan recht tief ins Detail.
Macht aber da Sinn. Damit werden die Rahmenbedingungen für die enge Zusammenarbeit mit Qualitätssicherung festglegt.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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