Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Austritt aus der Feuerwehr: 'Den FME auf den Tisch legen' | 26 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s K8., Ofterdingen / Baden-Württemberg | 822196 |
Datum | 03.08.2016 07:24 MSG-Nr: [ 822196 ] | 4843 x gelesen |
Infos: | 11.05.13 Feuerwehrmustersatzung Hessen
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Alles Auslegungssache.
Das Gesetz sieht nur vor, dass die Entlassung durch den Bürgermeister erfolgt. Ein Feuerwehrkommandant kann Niemanden entlassen und eine Entlassung durch den Kommandanten ist nicht wirksam.
Natürlich kann man seinen Entlassungsantrag beim Feuerwehrkommandanten stellen, beim Bürgerbüro oder beim Leiter der Ordnungsamtes. Die können mit den Antrag allerdings nichts tun, außer ihn weiterzuleiten.
So eine Weiterleitung hat grundsätzlich ohne schuldhaftes Verzögern zu erfolgen, d.h. der Kommandant darf ruhig eine Nacht warten, wenn der Austritt im Zorn erklärt wurde.
Es gibt auch keine rechtliche Vorschrift, die verbietet, den Entlassungsantrag zurückzuziehen. Bürgermeister reagieren aber manchmal komisch, wenn sie Entlassungsanträge bekommen, über diese entscheiden wollen, und diese dann zurückgezogen werden. Bürgermeister mögen es meist nicht, wenn man ihre Arbeitszeit verschwendet.
Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.
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