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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Anleitung für Straftaten? #
| 6 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 822173 | ||
| Datum | 02.08.2016 11:54 MSG-Nr: [ 822173 ] | 3577 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. das ist meine Frage Welche Straftat schwebt dir vor? Der Verstoß gegen die einzig wahre Forums-Wahrheit [TM] ist nicht strafbar. Das Generieren von Forums-Traffic mit Schlagzeilen auf Bildzeitungs-Niveau übrigens auch nicht ;-) Geschrieben von Jürgen M. Wobei dieser Punkt, wenn man ihn so umsetzt, ein rechtliches Problem werden kann: Ja, vermutlich eine dienstrechtliche Verfehlung. Ansonsten gibt der Text keinen Anhalt dafür, dass Nachrichten empfangen werden sollen, die nicht für den Betreiber der Empfangsanlage bestimmt sind. Wer das im Einzelfall anders handhabt macht sich natürlich ggf strafbar, ja... | ||||
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