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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Anleitung für Straftaten? | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 822172 | ||
Datum | 02.08.2016 11:38 MSG-Nr: [ 822172 ] | 3522 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Jörn V. Und jetzt? Was soll die Überschrift aussagen? das ist meine Frage Geschrieben von Jörn V. Das alle Softwareanbieter und Nutzer dieser seit Ewigkeiten und tausendfach genutzten Lösungen sich strafbar machen? kann sein, kann aber auch nicht sein Es gab schon Durchsuchungen und Beschlagnahme von solchen Anlagen in einem Feuerwehrhaus. Wobei dieser Punkt, wenn man ihn so umsetzt, ein rechtliches Problem werden kann: 1. Ihr braucht einen Scanner mit Diskriminator Ausgang Geschrieben von Jörn V. Ist das hier mittlerweile ein Juristen-Forum? nein - wir sind hier im Feuerwehr-Forum Das Thema ist nach FwDV 2 Bestandteil der Ausbildung in der Feuerwehr MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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