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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAnleitung für Straftaten?6 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg822172
Datum02.08.2016 11:38      MSG-Nr: [ 822172 ]3522 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Jörn V.Und jetzt? Was soll die Überschrift aussagen?
das ist meine Frage

Geschrieben von Jörn V.Das alle Softwareanbieter und Nutzer dieser seit Ewigkeiten und tausendfach genutzten Lösungen sich strafbar machen?
kann sein, kann aber auch nicht sein

Es gab schon Durchsuchungen und Beschlagnahme von solchen Anlagen in einem Feuerwehrhaus.

Wobei dieser Punkt, wenn man ihn so umsetzt, ein rechtliches Problem werden kann:
1. Ihr braucht einen Scanner mit Diskriminator Ausgang


Geschrieben von Jörn V.Ist das hier mittlerweile ein Juristen-Forum?
nein - wir sind hier im Feuerwehr-Forum

Das Thema ist nach FwDV 2 Bestandteil der Ausbildung in der Feuerwehr

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 02.08.2016 10:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.08.2016 11:16 Jörn7 V.7, Grafrath  
 02.08.2016 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.08.2016 11:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund  
 02.08.2016 15:42 Seba7sti7an 7B., Waiblingen
 04.08.2016 12:03 Thor7ste7n B7., Bammental

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