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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Tankreinigung - war: Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe | 26 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 822136 | ||
Datum | 01.08.2016 14:55 MSG-Nr: [ 822136 ] | 4018 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen W. Also gilt §314 StGB nur bei Vorsatz, nicht bei Fahrlässigkeit, vergleiche §15 StGB. Ok mein Fehler. Geschrieben von Steffen W. Und damit bist du als Feuerwehr schonmal aus diesem Paragrafen raus. Ich bin kein Jurist, allerdings könnte man aus dem Weglassen von Sicherungseinrichtungen schon etwas zusammenzaubern. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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