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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltbehälter oder Tankblase - Puffer und offene Schaltreihe | 46 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 822108 | ||
Datum | 31.07.2016 21:46 MSG-Nr: [ 822108 ] | 9930 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian R. Zwischen Trinkwasser und Flüssigkeiten Kat. 4 sind noch einige Typen von Sicherungseinrichtungen zulässig. Für uns relevant werden wohl vor allem "Freier Auslauf" und "Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone". Diese Sicherungseinrichtung müsste dann zwischen dem Hydranten und dem ersten Schlauch vorhanden sein. Das allerdings ist praxisfremd. Geschrieben von Adrian R. Zwischen Trinkwasser und Flüssigkeiten Kat. 5 ist als Sicherungseinrichtung nur noch "Freier Auslauf" Typ AA, AB oder AD möglich. Und wenn dann einmal "Teichwasser" im Tank war, müsste doch das komplette System in die Kat.5 fallen? Ich bin mir z.B. fast sicher, dass wir auch nach 11 Jahren noch ein paar Andenken an das Rotterdamer Hafenwasser im Tank haben... Geschrieben von Adrian R. Damit bleiben uns als Feuerwehr nur noch Tanks mit freiem Auslauf oder eben Faltbehälterkonstruktionen. Oder Abschnittsweise Verwendung von nur einer Sorte Wasser. Ohne Verbindung zwischen den Abschnitten. Viel Spaß in der Praxis. | ||||
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