Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kostensatzung und Entschädigung | 18 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 821574 |
Datum | 06.07.2016 16:51 MSG-Nr: [ 821574 ] | 2862 x gelesen |
Kreisbrandmeister
Landkreis
1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Geschrieben von Peter L.Wenn ein Bürgermeister,seine Feuerwehr für einen Verein hält und der GWL bisher nicht in der Lage war das auch zu vermitteln
Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große ist erst seit Juli 2015 im Amt, und sein Vorgänger hat ihm sehr viele Baustellen hinterlassen. Aber mit seiner Bildung sollte man schon wissen was eine Freiwillige Feuerwehr für eine Funktion hat.
Der GWL von Bischofswerda ist auch stv. KBM im LK Bautzen. Also daran sollte es auch nicht liegen.
Das Gestreite geht nun schon eine ganze Weile, und meine Meinung ist, das sich hier die Stadtratsfraktionen gegenseitig immer wieder ausspielen.
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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| 25.04.2012 08:56 |
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., Hohentengen a.H. |
| 25.04.2012 09:22 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 25.04.2012 09:34 |
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., Hohentengen a.H. | |