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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 821512 | ||
Datum | 03.07.2016 22:04 MSG-Nr: [ 821512 ] | 3737 x gelesen | ||
Vielleicht ist die 'Denke' ja auch wie folgt: Es handelt sich um eine Ersatzbeschaffung, da ja das alte Fahrzeug nicht mehr (wirtschaftlich-)sinnvoll für den Feuerwehrdienst ertüchtig werden kann. Nur in diesem Fall macht eine Ersatzbeschaffung Sinn. Und wenn das der Fall ist, dann ist auch ein Einsatz bei einer anderen Feuerwehr genauso wenig sinnvoll (oder die Ersatzbeschaffungsgründe waren nicht ganz 100% exakt). Da sagt das Land (das einen Teil des neuen Fahrzeugs bezahlt): Das alte Fahrzeug ist für den Feuerwehrdienst nicht mehr geeignet und daher darf es nicht mehr im aktiven FW Dienst verwendet werden. Da es sich um ein Bundesland handelt, geht es da 'nur' um die Feuerwehr im eigenen Bundesland. Das ganze macht nur ansatzweise Sinn, wenn es sich wirklich um eine Ersatzbeschaffung handelt und nicht um einen Verkauf weil sich die Anforderungen geändert haben. Tomy | ||||
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