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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebrauchtfahrzeug in Hessen nicht erlaubt? | 30 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 821487 | ||
Datum | 03.07.2016 12:34 MSG-Nr: [ 821487 ] | 4144 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. "Aus Zuschussrechtlichen Gründen darf das Fahrzeug nicht an eine hessische Feuerwehr verkauft werden" Das kann ich mir kaum vorstellen, ausser die abgebende Gemeinde hat das in ihrem Zuschuß zu dem verkauften Fahrzeug als Vertragsbedingung stehen, weil sonst kann m.W. auch in Hessen jede Gemeinde ggf. auch ohne Zuschuß kaufen, was sie will... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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