Hätte man es nicht bisher schon über Art. 24 abwickeln können? Das entspricht sicher nicht dem ursprünglichen Zweck dieser Regelung, aber eine passende Auslegung sollte doch trotzdem möglich sein?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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