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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaNeue Regelungen zur Freistellung zum Dienst in Bayern?7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP821254
Datum22.06.2016 20:55      MSG-Nr: [ 821254 ]1327 x gelesen

Hätte man es nicht bisher schon über Art. 24 abwickeln können? Das entspricht sicher nicht dem ursprünglichen Zweck dieser Regelung, aber eine passende Auslegung sollte doch trotzdem möglich sein?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 20.06.2016 11:18 Ulf 7M., Hannover
 21.06.2016 07:26 Jens7 N.7, Ohorn
 21.06.2016 07:37 Pete7r L7., Chemnitz
 21.06.2016 19:11 Dani7el 7Z., Ansbach
 22.06.2016 16:38 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 22.06.2016 20:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.06.2016 11:54 wern7er 7n., reischach

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