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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Regelungen zur Freistellung zum Dienst in Bayern? | 7 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 821250 | ||
Datum | 22.06.2016 16:38 MSG-Nr: [ 821250 ] | 1453 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel Z. Jetz muss es nur noch richtig umgesetzt werden, schau ma mal ob des noch zeit nah geregelt wird. Die Frage ist doch wer das bezahlt? Bei einer Feuerwehr ist es einfach, die Kommune, aber die San-Einheiten gibt's ja nicht in jedem Ort und sind auch keine kommunale Angelegenheit? Wie soll das praktisch abgewickelt werden? Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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