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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821143
Datum20.06.2016 21:36      MSG-Nr: [ 821143 ]18395 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Wenn du an einer roten Ampel stehst, und nicht fahren willst, musst du die RKL abschalten. Die Benutzung ist in diesem Fall rechtswidrig. Az habe ich grad nicht greifbar. Kracht es wegen der laufenden RKL im Querverkehr, bist du in der Mithaftung.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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