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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot | 47 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 821112 | ||
Datum | 20.06.2016 08:21 MSG-Nr: [ 821112 ] | 9874 x gelesen | ||
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Guten Tag zum Thema auch: -> " Rasende Ehrenamtler - Freiwillige Feuerwehrleute geblitzt: Bußgeld auch bei Einsatzfahrt? " Wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr mit Blaulicht unterwegs sind, gilt das als Einsatzfahrt. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind dann verpflichtet, Platz zu machen. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks (THW) haben dieses Privileg nicht. Schnell zum Einsatzort beziehungsweise zum Gerätehaus müssen sie trotzdem. Gelten für sie besondere Rechte? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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