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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot47 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821112
Datum20.06.2016 08:21      MSG-Nr: [ 821112 ]9874 x gelesen
Infos:
  • 21.05.16 Auch wenn es eilt, gelten Regeln
  • 14.02.15 Unfälle bei Rettungseinsätzen: Forsche Helfer, milde Strafen
  • 13.02.15 Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Freispruch für Feuerwehrmann
  • 10.11.14 DER FEUERWEHRMANN 2005, 221 Sonderrechte im Straßenverkehr
  • 10.11.14 Denkzettel für Feuerwehrmann? - Auf dem Weg zum Einsatz geblitzt: Jetzt drohen Bußgeld und Fahrverbot

  • Guten Tag

    zum Thema auch:

    -> " Rasende Ehrenamtler - Freiwillige Feuerwehrleute geblitzt: Bußgeld auch bei Einsatzfahrt? "

    Wenn Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr mit Blaulicht unterwegs sind, gilt das als Einsatzfahrt. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind dann verpflichtet, Platz zu machen. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks (THW) haben dieses Privileg nicht. Schnell zum Einsatzort beziehungsweise zum Gerätehaus müssen sie trotzdem. Gelten für sie besondere Rechte?


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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