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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Braunsbach und der Katastrophenschutz | 52 Beiträge | ||
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 820631 | ||
Datum | 03.06.2016 09:09 MSG-Nr: [ 820631 ] | 8519 x gelesen | ||
Geschrieben von Manfred K. Wenn ein Großteil der Feuerwehr, einer Gemeinde, mehrere Tage Nachbarschaftshilfe leistet kommt schon ein schöner Brocken an Kosten zusammen. Moin, ohne in das Brandschutzgesetz der einzelnen Länder geschaut zu haben gehe ich jetzt mal davon aus, dass das mit der nachbarschaftlichen Löschhilfe/Hilfeleistung überall so ähnlich wie in Niedersachsen geregelt sein wird. Eine Kommune hat einer anderen Kommune im Radius von 15km unentgeltlich Nachbarschaftshilfe zu leisten. Da steht nichts davon, dass das nicht auch über mehrere Tage/Wochen unentgeltlich geleistet werden muss. Da kann auch die Kommunalaufsicht bzw. das RPA nichts dran ändern. Also muss nicht zwangsläufig Katastrophenalarm ausgelöst werden wenn ausreichend Kräfte und Material im Nahbereich (angrenzende Kommunen) vorgehalten werden bzw. wenn es an der Bewältigung der Lage erst mal nichts ändern würde. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | ||||
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