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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Winkerkelle | 16 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 820442 | ||
Datum | 29.05.2016 20:38 MSG-Nr: [ 820442 ] | 5943 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Ich persönlich finde es ja besser möglichst "weit weg" zu stehen, bevorzuge also in Folge ganz klar Warndreieck_e, Warnleuchte_n und Kennleuchten. Genau das. Ein 2. Warndreieck ist nicht sooo dumm und ein absolut Rechts konformes Zeichen zur anzeige einer Gefahrenstelle. Dazu gibt es noch die nach oben und unten schwingende Hand. Ich glaube nicht, das etwas dagegen spricht, das du bei Nacht dabei eine Warnweste in der Hand hältst. Bei den Warnleuchten gibt es ja durchaus erlaubte Formen und dem ähnliche Leuchten. Bei den farbigen LED Leuchten immer bedenken, das die für Farbenblinde nahezu unsichtbar sein können. Haben die eine Zulassung, sollte das nicht mehr der Fall sein. Wer das dann nicht sieht, wird auch deine Winkerkelle nicht sehen. Viel Wichtiger finde ich auch die richtige Aufstellung des eigenen Fahrzeuges. Etwas Schräg mit eingeschlagenen Rädern und genügend Platz davor, damit die Kavallerie ordentlich parken kann. Alles besser als eine Kelle. PS: das 2. Warndreieck ist in vielen anderen Ländern im Anhängerbetrieb notwendig. Ich spreche mich trotz der Sinnhaftigkeit gegen eine weitere Pflicht aus. | ||||
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