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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Winkerkelle | 16 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 820439 | ||
Datum | 29.05.2016 16:27 MSG-Nr: [ 820439 ] | 6254 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. lieber mit Absicherungsgerät wie z.B. " faltbaren Verkehrsleitkegeln " u Da die Dinger keine Zulassung haben kommt man auch nicht in Bedrängnis unberechtigt ein Verkehrszeichen (hier 610) aufgestellt zu haben was mal schnell in einer Strafanzeige (§315) münden könnte....oder doch ? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | ||||
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