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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWinkerkelle16 Beiträge
AutorLars8 J.8, Meerbusch / NRW820437
Datum29.05.2016 15:13      MSG-Nr: [ 820437 ]6591 x gelesen

Ich verstehe zwar nicht, wieso du dich hier so auf die Winkerkelle versteifst, aber ich versuche mal es ein wenig aufzudröseln. Vorab:eine rechtlich saubere Bewertung kann ich dir dazu nicht geben:

Zunächst schreibst du, dass du den laufenden Verkehr "warnen" willst. Kannst du das gut mit einer "Feuerwehr"-Winkerkelle? Warum die Beschriftung mit Feuerwehr?

Bauartbedingt leuchtet die Kelle auch nur in die Richtung, wie du sie hältst. Je nachdem wer und welcher Art damit winkt, ist die wieder schlechter zu sehen aus der Entfernung. Einen vielleicht ungewollten Effekt bringt es, dass jemand der in Warnweste mit roter Kelle winkt evtl. für einen berechtigten Polizeibeamten an einer Verkehrskontrolle wahrgenommen wird und der herannahende Verkehr erst einmal abbremst.

Wenn du den Verkehr aber nicht anhalten willst (schließlich steht auf dem Ding "Stop Feuerwehr") dann ist das wieder ein wenig kontraproduktiv. Denn die Verkehrsteilnehmer müssen dann erst mal schnallen, was die Person mit "amtlich" aussehender Kelle und Warnweste von einem will. Die Polizei leitet gängierweise auch nicht mit einer Kelle "weiter".

Wenn man das mal rechtlich betrachten möchte: In Bayern darf die Feuerwehr den Verkehr auch leiten. Da du aber als Ersthelfer und nicht als alarmierte Feuerwehr dort bist, ist das sicherlich der erste Knackpunkt. Es wurde schon genug im Forum über den Status "im Einsatz" diskutiert und so tief möchte ich nun garnicht in die Materie mit Zuständigkeiten und Versicherungsschutz etc. eindringen, ich gehe mal davon aus, dass du im Zweifel dort nicht als "Feuerwehr" tätig werden kannst, sondern den ganz normalen rechtlichen Status eines Ersthelfers hast.

Somit würde ich eine Winkerkelle eher als ungeeignet einordnen. Ein roter Leuchtaufsatz für eine LED-Lampe ist kein Mittel, was durch Behörden genutzt wird oder irgenndwelche vermeindlich amtlichen Weisungen (hier nochmal Hinweis auf "Stop Feuerwehr") beinhaltet. So bleibst du auch von Anfang an sauber was irgendwelche Oberverdachtsschöpfer in Richtung Amtsanmaßung bringen könnte. Eine handliche LED-Lampe sollte man meiner Meinung nach sowieso im Auto haben - kann man immer mal gebrauchen.

Was du rechtlich sauber benutzen kannst, ist das was du sowieso im Pkw dabei haben solltest. Also Warndreieck, Warnweste und die Beleuchtungseinrichtungen des Pkw. Diese lassen sich mit den verlinkten Warnleuchten evtl. aufbessern. Rechtlich sauber wäre beispielsweise eine Warnleuchte gem. §53a StVZO. Diese müssen eine Bauartzulassung haben und dürfen nur im Stand verwendet werden. Bezüglich der Zulassung ist man seitens der Polizei glaube ich im Fall des Falles da nicht so kleinlich. Da gibt es genug Produkte am Markt die per Zigarettenanzünder zu betreiben sind - ich habe das auf der BAB mal mit einer zufällig mitgeführten gelben Hella Magnet-RKL gemacht.

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