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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Winkerkelle | 16 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 820425 | ||
Datum | 29.05.2016 09:38 MSG-Nr: [ 820425 ] | 7166 x gelesen | ||
Moin, schon interessant, wo du als "Feuerwehrmitglied und Rettungssanitäter" deine Prioritäten setzt, aber egal. Um es kurz zu machen: Du kannst sicherlich Winkerkelle und Co einsetzen. Solange sich keiner beschwert oder deine Aktivitäten einen Schaden verursachen, aber legal ist es nicht. Was, wie und womit eine Unfallstelle durch dich als Privatperson abzusichern ist, kannst du in den einschlägigen Rechtsverordnungen nachlesen. Andere Maßnahmen treffen und andere Mittel einsetzen kannst du allenfalls, wenn überhaupt, nur unter der Maßgabe von § 16 OWiG unter den dort genannten Bedingungen. Also bitte nicht wundern, wenn die Kollegen der Polizei an einer Unfallstelle deine "Verkehrsregelung" nicht wirklich nett finden und unter Umständen auch mit einer Anzeige reagieren ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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