News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 820110 | ||
Datum | 14.05.2016 00:12 MSG-Nr: [ 820110 ] | 3502 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Jedenfalls der private Sportboot-Anhänger und der Rettungsbootsanhänger des Rettungsdienstes. Der gewerblich genutzte Bootsanhänger dagegen ist ganz normal zulassungspflichtig. Ob der Sport privat oder gewerblich ausgeführt werden muss, steht da nicht. Geschrieben von Henning K. Wer sich den Umstand mit dem Folgekennzeichen sparen will kann den Anhänger auch freiwillig zulassen. Da wird sich die Zulassungsstelle zurecht weigern. Wenn der Anhänger zugelassen wird, was problemlos möglich ist, gelten die Regeln für zugelassene Anhänger: Versicherungspflicht und HU-Pflicht. Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|