Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Zulassungsfreie Anhänger | 25 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 820075 |
Datum | 13.05.2016 09:33 MSG-Nr: [ 820075 ] | 4408 x gelesen |
Anhänger mit 250kg BC-Pulver
Löschgruppenfahrzeug
Hallo,
sind auch heute noch zulassungsfrei, wir haben z.B. unseren P250 mit Folgekennzeichen des LF 20 KAtS laufen:
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens - Abstempelung der Kennzeichenschilder - und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
In Bayern z.B. gab es das Schreiben, es kam später noch eines hinterher da habe ich aber derzeit keinen Link dazu.
Also insofern was ganz normales.
Viele Grüße
Christian
Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!
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