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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaSprechfunkerlehrgang56 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW819948
Datum07.05.2016 16:25      MSG-Nr: [ 819948 ]5174 x gelesen
Infos:
  • 21.10.16 BaWü: Konzept für die Fernmeldeausbildung

  • Geschrieben von Bernhard D.Ist der Sprechfunkerlehrgang nach FwDV 2 und auch den Vorgaben des " Lernzielkatalog Sprechfunker " für BaWü so noch sinnvoll und notwendig ?

    IMNSHO:

    Wer Einsatzdienst in einer Feuerwehr leistet, braucht die Inhalte dieses Lehrgangs (meine Begründung dafür hat sich in den letzten 10 Jahren nicht geändert; s. oben). Ob er die nun im Rahmen eines expliziten Sprechfunk-Lehrgangs oder im Rahmen anderer Lehrgänge vermittelt bekommt, spielt eigentlich keine Rolle.

    Im Gegenteil ist es wohl eigentlich nicht mehr zeitgemäß, erst die komplette Truppmann-Ausbildung ohne Funk (und Atemschutz) zu machen und dann diese beiden "Sonderlehrgänge" nachzuschieben.

    Im NRW-Modul-System wäre der beste Zeitpunkt für den Funklehrgang nach dem Modul 2. Danach Atemschutz, dann Modul 3.

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