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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sachschaden an Handy durch Gemeinde ersetzen lassen | 44 Beiträge | ||
Autor | Jan 8P., Dreieich / Hessen | 819665 | ||
Datum | 24.04.2016 11:06 MSG-Nr: [ 819665 ] | 5970 x gelesen | ||
Geschrieben von Use S. Die Brille für dienstliche Zwecke sollte man tatsächlich anfordern, dann bekommt man eine Sicherheitsbrille in Sehstärke. Die getragene Brille , genau wie Hörgerät oder Prothese, bekommt man von der Zuständigen Unfallversicherung zum Neuwert erstattet. Wichtig dabei ist aber das die Hilfmittel getragen wurden und nicht z.B auf dem Sitz lagen und sich jemand draufgesetzt hat. In meinem Fall hat die Unfallkasse Hessen anstandslos bezahlt. | ||||
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