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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Friedrichstadt - Pflichtfeuerwehr nötig | 32 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Chemnitz / Sachsen | 819630 | ||
Datum | 23.04.2016 06:49 MSG-Nr: [ 819630 ] | 7315 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. Und du glaubst ernsthaft an das statuierte Exempel? Wer nicht gerade saudumm ist findet an dem Verwaltungsakt einen Formfehler und statuiert ein Exempel für die Aussage, dass viele ehrenamtliche Führungskräfte der Feuerwehr bzw. HiOrgs nur bedingt für Verwaltungsaufgaben geeignet sind. Mir ist bislang nur ein Dienststellenleiter einer ehrenamtlichen Dienststelle begegnet, der aufgrund seiner beruflichen Vorbildung im ÖD eine bedingungslose Eignung für den Job bescheinigt bekommen hätte. Diese Argumentation hat nur einen klitzekleinen Haken. Völlig losgelöst von der Frage ob ich jede FüKr einer HiOrg für fähig halte, die Verpflichtungen dürften immer von der Verwaltung der jeweiligen Kommune unter der Ägide des Bürgermeisters ausgestellt werden. Und zumindest dort unterstelle ich der Mehrzahl schon eine gewisse Vor-und Ausbildung, ebenso unterstelle ich einmal positiv das bei einer solchen Maßnahme vorher eine rechtliche Beratung egal in welcher Form erfolgt. Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern als ihr treu zu bleiben. (Friedrich Hebbel) | ||||
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