Rubrik | Einsatz |
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Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? #
| 42 Beiträge |
Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 819578 |
Datum | 21.04.2016 19:38 MSG-Nr: [ 819578 ] | 4662 x gelesen |
Hallo.
Geschrieben von Udo B.Auf welcher Rechtsgrundlage (der umstrittene Bayerische Erlass ist hier außen vor) willst du als Feuerwehr denn im öffentlichen Straßenverkehr mit den obligatorischen Hilfsmitteln (u.a. Leitkegel) absperren?
§34 II BHKG - und zwar in dieser Reihenfolge: Ich sperre erst meine Einsatzstelle, damit ist sie nicht mehr öffentlich, und in meiner Einsatzstelle stelle ich dann meine Leitkegel auf, wie es auf jedem Messeparkplatz gemacht wird.
Dass das normativ vorgesehene und auf dem Fahrzeug mitgeführte Material, das ich wie in einer von der obersten Aufsichtsbehörde per Erlass eingeführten Dienstvorschrift verwende, wie ein Verkehrszeichen aussieht, und das auch noch einzelnen Personen in diesem Internet Kopfschmerzen bereitet, damit kann ich dann ganz gut leben.
Würde ich ernsthaft Verkehrszeichen aufstellen wollen, würde ich doch viel eher zu den Zeichen 250, 274, 616 o.ä. greifen.
Geschrieben von Udo B.Werden also "feuerwehrübliche" Hilfsmitel (außer den genannten) bei "Gefahr im Verzug" zur Absicherung eingesetzt, wird dies aufgrund von Opportunitätserwägungen im Rahmen des § 16 OWiG im Allgemeinen nicht verfolgt, stellt aber in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar.
Sagt eigentlich wer (also außer Dir jetzt)?
Aber wenn sich das mal irgendwann ändern sollte, werde ich ganz sicher anfangen, mir darüber auch noch Gedanken zu machen. Bis dahin ziehe ich mich auf diese Position zurück:
Geschrieben von Sebastian K.Oder wird es doch nur völlig (überflüssig) verkompliziert?
Gruß Lars
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