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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unfall Tourismus - Polizei machtlos??? | 42 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819502 | ||
Datum | 18.04.2016 23:02 MSG-Nr: [ 819502 ] | 5400 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo B. Naja, im öffentlichen Straßenverkehr sind "Absperrungen" faktisch definiert ... VZ600 - VZ616 Die gelten nur für den Fahrzeugverkehr, nicht für Fußgänger. Und vor allem nur nach StVO, und nach der darf die Feuerwehr sie ohnehin nicht aufstellen. (irgendwer hatte ja letztens mal angeregt, die StVO entsprechend zu ergänzen....) Geschrieben von Udo B. Naja, im öffentlichen Straßenverkehr sind "Absperrungen" faktisch definiert ... VZ600 - VZ616 Solche Einschränkungen kann ich zumindestens in der Rechtsgrundlage für NRW nicht finden ;-) Ich behaupte: Wenn es erkennbar eine Feuerwehr-Absperrung ist, dann hat der unbeteiligte Bürger diese zu befolgen. Punkt. | ||||
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